Entwurf zur Satzungsänderung

Satzung der Handballspielgemeinschaft (HSG) Kastellaun/Simmern


Geänderte Form vom 01.05.2026 - Entwurf


Der TV Kastellaun und der VfR Simmern betreiben eine Spielgemeinschaft

unter dem Namen           HSG Kastellaun / Simmern

Die Gründungssatzung vom 1.5.1998 wird wie folgt angepasst:


§ 1 - Dauer

Diese Vereinbarung verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit (1.05.eines Jahres) eine schriftliche Kündigung von einem der beiden Vereine vorliegt.


§ 2 – Mitgliederversammlung (MVS)

Es wird jährlich eine Mitgliederversammlung durchgeführt und ist bei fristgerechter Einladung immer beschlussfähig, egal wieviel Mitglieder anwesend sind.

Wahlberechtigt sind die Mitglieder der Stammvereine TVK und VfR.

Im Rahmen dieser Versammlung werden

-die Rechenschaftsberichte des Vorstandes vorgelegt.

-alle 4 Jahre Neuwahlen des Vorstandes durchgeführt.

-wenn erforderlich Satzungsänderungen vorgenommen.

-die Auflösung der Spielgemeinschaft beschlossen.

Die Einladung zur MVS erfolgt mit einer Frist von 3 Wochen über die Amtsblätter der Städte Kastellaun und Simmern

Anträge zur MVS müssen 2 Wochen vor Sitzungstermin schriftlich beim Vor-sitzenden eingegangen sein.

Die Beschlüsse der MVS gelten bei einfacher Mehrheit der Stimmberechtigten.


§ 3 – Vorstand

Die Leitung der HSG obliegt dem Vorstand dem

-ein Vorsitzender

-je der Abteilungsleiter des jeweiligen Stammvereins

-und je maximal 5 Mitglieder beider Stammvereine

 angehören, die u.a.

 -den Leiter für Finanzen (alternativ Kassenwart)

 -den sportlichen Leiter (w)

 -den sportlichen Leiter (m)

 -den Jugendleiter Sport

 -je 3 Beisitzer für Spielbetrieb … usw.

stellen.

Vorstandsbeschlüsse sind bei einfacher Mehrheit genehmigt.

Dieser Gesamtvorstand wird alle 4 Jahre neu gewählt.

 

§ 4 - Finanzen

Die mit dem gemeinsamen Spielbetrieb zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben werden als separate Kasse vom Leiter der Finanzen/Kassenwart geführt.



§ 5 - Heimspiele

Für die Heimspiele der 1./2. Damen und Herrenmannschaften werden die Spielorte Kastellaun und Simmern durch den Verantwortlichen im Vorstand festgelegt.



§ 7 - Auflösung

Bei Auflösung der HSG geht der Kassenbestand zu gleichen Teilen an beide Stammvereine. Kassendefizite sind zu gleichen Teilen zu übernehmen. Vorhandene Gegenstände (Bälle, Trikots usw.), die Eigentum der HSG sind, werden von beiden Vereine zum Zeitwert übernommen.


Die Weiterführung des Spielbetriebs bei Auflösung der HSG wird wie folgt geregelt:

???

Regelung alte Satzung:

Der Verein, der in der letzten gemeinsamen Saison die größere Anzahl der auf den Spielberichten der 1. Mannschaft aufgeführten Spieler gestellt hat, verbleibt mit seiner 1. Mannschaft in der höchsten Spielklasse. Die 1. Mannschaft des anderen Vereins spielt in der Klasse, in der die 2. Mannschaft der HSG in der letzten gemeinsamen Saison gespielt hat



 

§ 9 - Satzungsänderung

Änderungen dieser Satzung bedürfen der Schriftform und müssen vom Vorsitzenden und den beiden Abteilungsleitern unterzeichnet werden.





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Abteilungsleiter TV Kastellaun /VfR Simmern               Vorsitzender

Satzung HSG Änderung 2